Im Laufe deiner Ausbildung an der Handelsakademie bzw. Handelsschule hast du die Möglichkeit, in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum zu absolvieren.
Was ist ein Pflichtpraktikum?
Das Pflichtpraktikum hilft dir, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und deine Berufsfindung zu unterstützen. Das Pflichtpraktikum gibt dir Einsicht in soziale Beziehungen, neben fachlichen erwirbst du auch soziale und personale Kompetenzen. Es soll dir helfen, mehr Klarheit und Sicherheit bei der Wahl deines zukünftigen Berufes zu haben und der Berufseinstieg soll dir erleichtert werden.
Wann absolvierst du dein Pflichtpraktikum und wie lange dauert es?
Du hast dein Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach dem 2. Jahrgang bzw. der 2. Klasse und möglichst vor Eintritt in den letzten Jahrgang bzw. in die letzte Klasse, zu absolvieren.
Dein Pflichtpraktikum umfasst in der Handelsschule 150 Arbeitsstunden und in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden.
Wo absolvierst du dein Pflichtpraktikum?
Du absolvierst dein Pflichtpraktikum in einem Unternehmen oder in einer Organisation (im In- oder Ausland). Dein Praktikum ist in der Regel ein facheinschlägiges Arbeitsverhältnis mit Entlohnung nach dem Kollektivvertrag. Das Finden eines entsprechenden Praktikumsplatzes liegt grundsätzlich in deiner Verantwortung.