Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Gemäß § 64 des SchUG ist an einer mittleren und höheren Schule ein Schulgemeinschaftsausschuss zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft zu bilden.
Der SGA entscheidet z. B. über schulautonome Tage, mehrtägige Schulveranstaltungen, Durchführung von Elternsprechtagen, Änderungen zur Hausordnung usw. Weiters wird z.B. über wichtige Fragen zum Unterricht, zur Erziehung und zur Wahl der Unterrichtsmittel beraten.
Dem SGA gehören der/die Schulleiter/in und je drei Vertreter/innen der Lehrkräfte, der Schüler/innen und der Erziehungsberechtigten an.
Bei Fragen oder Anregungen wende dich bitte direkt an ein Mitglied des SGA oder per E-Mail an das Schulsekretariat.
Mag. Birgit RAAB-PFISTERER
M: office@bebruck.at
T: 02162 62 723